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   BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83   

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BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83 (https://dejure.org/1984,937)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1984 - 7 B 29.83 (https://dejure.org/1984,937)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 7 B 29.83 (https://dejure.org/1984,937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit - Nachträgliche Geltendmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsunfähigkeit - Nachträgliche Geltendmachung - Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 810
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.01.1976 - 7 B 90.75

    Nachträgliche Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Bereits in dem Beschluß vom 15. Januar 1976 - BVerwG 7 B 90.75 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 70), der im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erstgenannte Urteil ergangen ist, hat der beschließende Senat hierzu ausgeführt, der Grundsatz der Chancengleichheit schließe diese Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht aus; es sei außer Frage, daß landesrechtliche Normen einen Prüfungsteilnehmer zur rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln und Behinderungen in der Prüfung verpflichten könnten.

    Nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen, ist der Hinweis der Beschwerde, der Senatsbeschluß vom 15. Januar 1976 - BVerwG 7 B 90.75 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 70) spreche gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, denn er habe ausdrücklich offengelassen, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn die vom Verwaltungsgerichtshof angenommene Frist zur Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit ihrerseits wieder krankheitsbedingt versäumt worden wäre.

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Er handelt auf eigenes Risiko, wenn er sich trotz seines Zustandes der Prüfung unterzieht (Senatsurteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Das ergibt sich aus der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Obliegenheit des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (BVerwGE 31, 190 [191]; 66, 213 [215]).
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Das ergibt sich aus der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Obliegenheit des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (BVerwGE 31, 190 [191]; 66, 213 [215]).
  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80

    Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Ihre gegen die Prüfungsentscheidung erhobene Klage war in allen Instanzen erfolglos (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 67.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 128 = DÖV 1981, 62 = BayVBl. 1980, 503).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
    Selbst Krankheiten, seien sie offen oder latent, führen keine Prüfungsunfähigkeit herbei, solange sie das Leistungsvermögen nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1983 - BVerwG 7 B 107.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 176).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es Sache des Prüflings ist, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist, und bejahendenfalls daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewußt geworden ist (vgl. Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 = DÖV 1979, 412; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 120; Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).

    Die Obliegenheit des Prüflings, die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend zu machen, ist Teil der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Pflicht des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (vgl. BVerwGE 66, 213 [BVerwG 22.10.1982 - 7 C 119/81]; ferner Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).

  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Ob der Prüfling die Art seiner Erkrankung richtig einordnen konnte und ob er die Erkrankungssymptome richtig gedeutet hat, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; Beschlüsse vom 17. Januar 1984 - 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 S. 170 f., vom 2. August 1984 - 7 B 129.84 - BayVBl. 1985, 26, vom 3. Januar 1994 - 6 B 57.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327 S. 2 f. und vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 9 S 75/16

    Nachträglicher Rücktritt von der Prüfung

    Ob er seinen Zustand als Prüfungsunfähigkeit erfasst, ist dabei unerheblich (BVerwG, Beschluss vom 17.01.1984 - 7 B 29.83 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 289 f.).

    Das ergibt sich aus der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Obliegenheit des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (BVerwG, Beschluss vom 17.01.1984, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 14.11.2003 - 10 K 2206/03

    Absolute Ausschlussfrist bei juristischer Staatsprüfung im Fall unerkannter

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht eine Ausschlussfrist als gerechtfertigt an, um der Gefahr einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme einer weiteren Prüfungsmöglichkeit zu begegnen, da ohne eine derartige Ausschlussregelung ein Anreiz gegeben wäre, nach Bekanntwerden des Prüfungsergebnisses unerkannte Prüfungsunfähigkeit zu behaupten und dazu ein ärztliches Attest vorzulegen, dem nicht selten der Verdacht eines Gefälligkeitsattestes anhaften wird (BVerwG, B.v. 17.01.1984, BayVBl. 1984, 247).

    Unentschieden ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich der Fall, dass sich ein Prüfling gerade während des Laufes der Ausschlussfrist in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter seelischer Störung befindet und deshalb an der fristgerechten Erklärung des Rücktritts gehindert ist (so BVerwG. B.v. 17.01.1984, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166

    Erstes Juristisches Staatsexamen; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

    Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich der Geltung der Ausschlussfrist den Fall offengelassen, dass sich ein Prüfling während des Laufs der Ausschlussfrist in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter seelischer Störung befindet, in dem der Prüfling nicht in der Lage ist, vernunftgemäß zu handeln (BVerwG, B.v. 17.1.1984, BayVBl 1984, 247 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1988 - 9 S 1414/88

    Nachträglicher, krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt - Unverzüglichkeit

    Der erkennende Senat hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es Sache des Prüflings ist, sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere durch Krankheit, erheblich beeinträchtigt ist, und bejahendenfalls daraus unverzüglich die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen, und zwar bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich vor Beginn der Prüfung, spätestens aber dann, wenn er sich ihrer bewußt geworden ist (vgl. Urteil vom 9. August 1978 -- BVerwG 7 C 36.77 -- Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95 = DÖV 1979, 412; Beschluß vom 8. August 1979 -- BVerwG 7 B 11.79 -- Buchholz a.a.O. Nr. 120; Beschluß vom 17. Januar 1984 -- BVerwG 7 B 29.83 -- Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).

    Die Obliegenheit des Prüflings, die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend zu machen, ist Teil der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Pflicht des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (vgl. BVerwGE 66, 213 (215); ferner Beschluß vom 17. Januar 1984 -- BVerwG 7 B 29.83 -- Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 11/93

    1. Subjektive Fehlvorstellungen eines Prüflings über Verletzung der

    Mit einer im Prüfungsrecht vorgeschriebenen Rüge, also einem Hinweis an den Aufsichtführenden auf die Beeinträchtigung, der weder einen nennenswerten Zeitaufwand erfordere noch arbeitsunterbrechende und konzentrationsstörende Überlegungen, werde aber nichts Unzumutbares verlangt, zumal da der Prüfling hier, anders als bei einer mündlichen Prüfung, nicht einmal die Hemmschwelle zu überwinden habe, sich mit seiner Beschwerde an seinen Prüfer oder sein Prüfungskollegium wenden zu müssen (BVerwGE 69, 46, 51, 52; vgl. BVerwG-Beschluß vom 17. Januar 1984 7 B 29.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Nr. 190, zur Ausschlußfrist für die Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der

    Mit ihr steht auch die Auffassung des Berufungsgerichts in Einklang, daß es darauf ankommt, ob der Prüfling seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ihn prüfungsunfähig machen, erkennt, nicht aber darauf, ob er seinen gesundheitlichen Zustand begrifflich als einen solchen der Prüfungsunfähigkeit erfaßt (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - BayVBl. 1984, 247).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 6 UE 268/89

    Zahnärztliche Vorprüfung; nachträgliche Genehmigung des Rücktritts;

    Wer sich auf diese Weise eine ihm nicht zustehende erneute Prüfungschance verschaffen kann, verletzt den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1984 -- 7 B 29.83 -- Buchholz 321.0 Nr. 190).
  • VG Düsseldorf, 25.10.2006 - 15 K 2118/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 7 B 29.83 -, DÖV 1984, 810, 811; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Bd. 2, Prüfungsrecht, 4. Aufl., 2004, Rdz. 144.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92

    Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung - Geltendmachung von

  • VG Freiburg, 14.08.2007 - 1 K 1091/07

    Rücktritt von der Diplomprüfung

  • OVG Saarland, 09.08.1991 - 8 R 29/91

    Zulassung; Prüfung; Wiederholungsprüfung; Approbationsordnung; Apotheker;

  • BVerwG, 19.05.1987 - 7 B 107.87

    Unverzüglichkeit bei nachträglicher Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit

  • VG Karlsruhe, 12.04.2016 - 11 K 5785/15

    Rücktritt von der II. Juristischen Staatsprüfung; wichtiger Grund; psychische

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764

    Bescheinigung, deren Erteilung, Zulassungsvoraussetzung des Ersten, Abschnitts

  • VG Bayreuth, 23.05.2016 - B 3 K 15.748

    Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung wegen Überschreitung der

  • VGH Hessen, 25.04.1989 - 2 UE 2799/86

    Prüfungsrecht: nachträglicher Rücktritt bei Prüfungsunfähigkeit

  • BVerwG, 12.07.1985 - 7 B 128.85

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung einer Verhinderung - Nichtzulassung einer

  • VGH Hessen, 10.07.1989 - 6 TP 1542/89

    Prüfungsrecht - Rücktritt nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

  • VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500

    Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche

  • VG Köln, 20.04.2006 - 6 K 8616/04

    Anspruch eines Studenten auf Einräumung einer weiteren Wiederholungsprüfung im

  • VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
  • VG München, 28.03.2022 - M 3 K 18.577

    Anforderungen an Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der

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   OVG Berlin, 23.11.1983 - 7 B 29.83   

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